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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10   

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https://dejure.org/2011,7416
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10 (https://dejure.org/2011,7416)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.08.2011 - 5 Sa 295/10 (https://dejure.org/2011,7416)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. August 2011 - 5 Sa 295/10 (https://dejure.org/2011,7416)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Einmonatiges Fahrverbot ist auch bei einem Berufskraftfahrer im Regelfall kein Grund zur fristlosen Kündigung - Aufrechnung mit Spesenforderung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 KSchG, § 394 BGB, § 850a ZPO, § 850 ZPO
    Einmonatiges Fahrverbot ist auch bei einem Berufskraftfahrer im Regelfall kein Grund zur fristlosen Kündigung - Aufrechnung mit Spesenforderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisverlust Berufskraftfahrer - Kündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen einmonatigem Fahrverbot - Aufrechnung mit Spesenforderung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen einmonatigem Fahrverbot - Aufrechnung mit Spesenforderung

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund; verhaltensbedingte Kündigung; personenbedingte Kündigung; Spesen; Aufrechnung; verstecktes Einkommen - Ein einmonatiges Fahrverbot ist auch bei einem Berufskraftfahrer im Regelfall kein Grund zur fristlosen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einmonatiges Fahrverbot rechtfertigt keine Kündigung, wenn es mit Urlaub überbrückt werden kann

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen einmonatigem Fahrverbot?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    1-monatiges Fahrverbot auch beim Berufskraftfahrer kein Kündigungsgrund

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Berufskraftfahrer: Keine fristlose Kündigung bei Fahrverbot

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Die Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen eines Fahrverbots von einem Monat ist unwirksam

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Einmonatiges Fahrverbot - keine Kündigung für LKW-Fahrer

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot kann durch Urlaub kompensiert werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Fahrerlaubnisverlust rechtfertigt bei einem Berufskraftfahrer nicht unbedingt eine Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Stets Kündigung des Kraftfahrers?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen vorübergehendem Fahrverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Hinweis auf drohendes Fahrverbot als Kündigungsgrund?

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Einmonatiges Fahrverbot rechtfertigt kei-ne Kündigung, wenn die Zeit mit Urlaub überbrückt werden kann

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10
    Im Übrigen dürfte der Beklagte übersehen haben, dass sich der Vorsatz im Arbeitsrecht nicht nur auf die pflichtwidrige Handlung selbst, sondern auch auf den Schadenseintritt beziehen muss (BAG 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP Nr. 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers = DB 2002, 2050 = NJW 2003, 377).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10
    a) In der vom Beklagten zitierten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht in der Tat erkannt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis an sich ein Grund zur Kündigung sein könne (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - AP Nr. 212 zu § 626 BGB = DB 2009, 123).
  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 515/63

    Abkehrwille - Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2011 - 5 Sa 295/10
    In einer sehr alten Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht einmal den Abkehrwillen des Arbeitnehmers als Kündigungsgrund anerkannt (22. Oktober 1964 - 2 AZR 515/63 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung = DB 1965, 38), hat dies aber an die Bedingung geknüpft, dass die Kündigung erforderlich sein muss, um den Arbeitsplatz für eine stattdessen einzustellende Ersatzkraft frei zu machen.
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris; Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130; Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201; Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.02.2016 - 342 OWi 490/15

    Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Fahrzeugführers: Absehen von Regelfahrverbot

    Ist das Fahrverbot - wie hier - auf einen Monat beschränkt und könnte der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken, kommt eine Kündigung regelmäßig nicht in Betracht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.08.2011 - 5 Sa 295/10 - juris).
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